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Feststellung Förderbedarf

Im Gutachten wird festgestellt, ob sonderpädagogischer Förderbedarf besteht und wie hoch dieser ist. Gemeinsam mit den Eltern werden die Untersuchungsergebnisse der Diagnostik erläutert und ausgewertet. Dazu wird ein Anhörungsprotokoll angefertigt, dass alle Beteiligten unterschreiben und in dem auch ein Feld für Bemerkungen der Eltern vorhanden ist.. Durch die Förderschule wird ein Gutachten und  eine Empfehlung für den zukünftigen Lernort erstellt.  Diese Unterlagen werden an die LASUB geschickt und von dort erhalten die Eltern den Bescheid. Im Gutachten sind außerdem eine Vielzahl von notwebdigen Fördermaßnahmen ausgewiesen.