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Schul-und Hausordnung

Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule Heidenau

Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen

Dresdner Str. 62

01809 Heidenau

 

Tel.: 03529/513932

Fax: 03529/5290264

E-mail:

 

Hausordnung der „Heinrich-Ernst- Stötzner-Schule“ Heidenau

Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen

In unserer Schule sollen sich alle wohl fühlen. Ein gutes Schulklima ist uns wichtig. Deshalb enthält diese Hausordnung wichtige Regelungen für ein rücksichtsvolles, freundliches und höfliches Miteinander von Lehrern, Schülern, Mitarbeitern, Eltern und Besuchern.

 

Einlass und Unterrichtszeit

  • Schulgelände und -gebäude dürfen nur zum Unterricht sowie für außerunterrichtliche und andere Schulveranstaltungen betreten werden.
  • Schüler, die mit dem Fahrrad kommen, steigen am Hoftor ab und schieben das Fahrrad bis zu den Fahrradständern. Das Rad muss verkehrssicher sein. Dies geschieht in Eigenverantwortung der Eltern. Die Haftung für das Fahrrad durch die Schule ist ausgeschlossen.
  • Wir betreten das Schulgebäude durch den Eingang Dresdner Straße. Alle Schüler grüßen und nehmen die Kopfbedeckung im Schulhaus ab.
  • Vor dem Unterricht halten sich alle Schüler auf dem Schulhof Dresdner Straße auf. Der Einlass erfolgt zum Frühfördern um 7.00 Uhr bzw. 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn der Schüler; 7.40 Uhr nach dem Vorklingeln zur 1. Stunde wird die Schultür geschlossen.
  • Jeder hat das Recht auf einen störungsfreien Unterricht. Zu einem guten Lern- und Arbeitsklima tragen Schüler und Lehrer gemeinsam bei. Während des Unterrichts ist der Aufenthalt von Schülern auf den Gängen nur mit Erlaubnis des Lehrers gestattet.
  • Die Unterrichtszeit ist in der Stunden-und Pausenordnung geregelt .Ist der Lehrer 5 Minuten nach dem Stundenklingeln nicht in der Klasse, meldet dies der Klassensprecher im Sekretariat oder in der Schulleitung.
  • Fehlende Schüler werden stündlich im Klassenbuch erfasst. Erfolgt bis 8.30 Uhr keine Abmeldung vom Unterricht durch die Sorgeberechtigten ist die Schule verpflichtet die Polizei einzuschalten. Bereits im Vorfeld entschuldigte Schüler stehen bereits im Klassenbuch.
  • Während der Unterrichtszeit darf das Schulgelände nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Klassen- oder Fachlehrers verlassen werden.
  • Nach dem Unterricht verlassen die Schüler sofort das Schulgelände und treten den Heimweg an bzw. gehen in den Hort. Regelungen für die Anfangsklassen werden zwischen den Klassen­lehrerinnen und Horterzieherinnen abgestimmt. Die Fahrdienstkinder finden sich unverzüglich am Transporttreffpunkt ein.
  • Der Wechsel der Unterrichtsräume erfolgt nach dem Vorklingeln.
  • Die Hofpausen verbringen alle Schüler auf dem Schulhof. Bei schlechtem Wetter verbleiben alle im Klassenzimmer bzw. auf dem entsprechenden Gang. Das Absagen der Hofpause erfolgt am Vertretungsplan.
  • Die Frühstückspause wird immer im entsprechenden Klassenzimmer eingenommen.
  • Das Mittagessen kann in der Zeit von 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr im Speiseraum eingenommen werden. Unsere Essenpause ist 11.25 Uhr.

 

Verhalten, Sicherheit und Ordnung im Schulgelände und im Schulgebäude

  • Wir verhalten uns untereinander kameradschaftlich und rücksichtsvoll. Niemand hat das Recht, jemanden zu beleidigen, zu bedrohen oder zu verletzen.
  • Schulgelände und -gebäude sind die Visitenkarte der Schule. Gemeinsam haben Schüler und Lehrer dafür zu sorgen, dass die Einrichtungen der Schule geschont werden und in einem Zustand bleiben, dass sich alle wohl fühlen können und die Sicherheit nicht gefährdet wird.
  • Wir achten das Eigentum anderer und das der Schule. Bei mutwilligen Zerstörungen, Beschädigungen und Verunreinigungen am Gebäude, an der Ausstattung oder dem Außengelände der Schule werden Schüler zu Schadensersatz und gemeinnützigen Arbeiten verpflichtet.
  • Sachschäden am Eigentum eines anderen Schülers können nur durch die entsprechenden Sorgeberechtigten geregelt werden
  • Unsere Schule ist rauchfrei. Das Rauchen ist damit im Schulgebäude und im gesamten Schulgelände, einschließlich des Eingangsbereiches vor dem Schultor nicht gestattet.
  • Das Kaugummikauen im Unterricht ist verboten.
  • Der Besitz bzw. die Einnahme von alkoholischen Getränken, Drogen und Rauschmitteln sind nicht erlaubt und werden geahndet. Gleiches gilt für den Besitz und den Umgang mit gefährlichen und verbotenen Gegenständen sowie Waffen, Messern und Gegenständen, welche die Gesundheit von Schülern, Lehrern und anderen Personen bedrohen. Der Vorgang kann zur Anzeige gebracht werden.
  • Das Tragen von Kleidung und Schuhwerk verfassungswidriger Organisationen  bzw. mit Menschen verachtenden Symbolen und jegliche Dokumentation dieser sind verboten. Vorgänge dieser Art werden zur Anzeige gebracht.

Außerdem verbieten die Regeln das Tragen von Kleidung mit rassistischen, sexistischen oder gewalttätigen Botschaften.

  • Des Weiteren ist in der Schule, die ein Ort des Lernens, Lehrens und Arbeitens ist angemessene Kleidung zu tragen. Auf sehr freizügige Kleidung (sehr tiefe Dekollete‘s, bauchfreie T-Shirts, sehr kurze Röcke und Shorts) ist zu verzichten.
  • Kapuzen, Mützen und Ähnliches werden im Schulgebäude nicht getragen.
  • Sportgeräte dürfen nur mit Erlaubnis der Lehrer mitgebracht und benutzt werden.
  • Ordnung und Sauberkeit sind uns wichtig. Abfälle und Papier sind durch den Verursacher selbst zu entsorgen.
  • Der Ordnungsdienst achtet darauf, dass die Unterrichtsräume sauber und ordentlich verlassen werden. Die jeweils letzte Klasse stellt die Stühle auf die Bänke.
  • Das Öffnen der Fenster obliegt ausschließlich dem Lehrer. In der Pause dürfen keine großen Fenster offen sein.

 

 

 

 

Handyregelung

  • Das Mitbringen von Handys ist den Schülern nicht untersagt. Es muss aber von diesen gewährleistet sein, dass das Handy beim Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet ist und bleibt.
  • Eine Haftung für das Handy wird von der Schule nicht übernommen.
  • Jeder Verstoß wird geahndet. Das Handy wird bei Zuwiderhandlungen eingezogen und solange verwahrt bis es von den Eltern des betreffenden Schülers abgeholt wird.

 

 

Versicherungsschutz für Schüler

  • Jeder Schüler ist für sein persönliches Eigentum selbst verantwortlich. Bei Zimmerwechsel und zu den Hofpausen wird dies mitgeführt bzw. verbleibt im verschlossenen Klassenzimmer. Die privaten Sachen der Schüler und Nutzer der Schule sind nicht versichert. Außerhalb der Unterrichtszeit besteht keine Verwahrpflicht der Schule für das persönliche Eigentum.
  • Fundsachen werden im Sekretariat oder beim Hausmeister abgegeben.
  • Die Schüler sind auf dem sichersten, direktesten und verkehrsgünstigsten Schulweg und im Rahmen von schulischen Veranstaltungen gesetzlich unfallversichert. Unfälle und Verletzungen sind sofort einem Lehrer oder im Sekretariat zu melden. Wegeunfälle und meldepflichtige Infektionskrankheiten sind der Schule unverzüglich anzuzeigen.

 

Ergänzungen zur Haus- und Hofordnung

  • Für Fachräume gelten ergänzend zur Hausordnung Fachraumordnungen sowie für die Sporthalle die Hallenordnung.
  • Regelmäßige aktenkundige Belehrungen für Schüler und Lehrer haben Gültigkeit und sind zu beachten.
  • Bei Ertönen des Alarmsignals begeben sich alle Schüler und in der Schule befindlichen Personen zum Sammelplatz (s. Alarmplan). Den Weisungen des Rettungspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
    Im Havariefall sind die Regelungen der Tafeln „Verhalten im Brandfall“ und „Alarmplan“ sowie die objektspezifischen Regelungen zu beachten.

 

Rechtsgrundlagen

  • Der Besuch der Schule wird auf der Grundlage des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG), der Schulordnung Förderschulen (SOFS) sowie der Schulbesuchs­ordnung (SBO) - jeweils in ihren aktuellen Fassungen - geregelt.
  • Anträge auf Freistellung vom Unterricht gemäß der Schulbesuchsordnung bedürfen der Zustimmung. Sie werden beim Klassenleiter schriftlich eingereicht und durch ihn gegebenenfalls an die Schulleitung weitergeleitet.
  • Über eine gastweise Teilnahme am Unterricht und Hospitationen entscheidet die Schulleitung.

 

Besucher und andere Nutzer der Einrichtung

  • Für Besucher und außerunterrichtliche Nutzer unserer Schule gilt die Haus- und Hofordnung sinngemäß.
  • Besucher melden sich im Sekretariat an. Ohne vorherige Absprache ist ihnen der Aufenthalt im Schulgebäude nicht gestattet.
  • Gesprächstermine mit Klassenlehrern, Fachlehrern und Beratungslehrer sind individuell zu vereinbaren.
  • Termine mit der Schulleitung sind über das Sekretariat bzw. schriftlich (auch Email) zu vereinbaren.

 

Wahrnehmung des Hausrechts

  • Die Schulleitung nimmt das Hausrecht wahr. Bei Abwesenheit der Schulleitung übernimmt dies der Hausmeister.
  • Schüler beachten, dass sie den Aufforderungen und Weisungen des Schulpersonals unbedingt Folge zu leisten haben.
  • Verstöße gegen die Hausordnung können nach Schulgesetz mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geahndet bzw. auch zur Anzeige gebracht werden.

 

 

Diese Hausordnung wurde von der Schulkonferenz der Heinrich-ernst-Stötzner-Schule am 30.06.2015 beschlossen und tritt am 01.07.2015 in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.Richter-Schwarzenau Förderschulrektorin

 

gez. Jähnert Elternratsvorsitzende

 

gez. N.Glöckner

Schülerratsvorsitzender